icotek rockt Open Air
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der icotek GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Veranstalter“) regeln sowohl den Erwerb von Tickets als auch die Bestimmungen, die für den Besuch der Veranstaltung „icotek rockt Open Air“ gelten. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu der Veranstaltung „icotek rockt Open Air“ wird die Anwendbarkeit dieser AGBs akzeptiert.

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

(1) Erwerb von Tickets

Der Verkauf von Eintrittskarten für die Veranstaltung „icotek rockt Open Air“ erfolgt ausschließlich über die icotek GmbH & Co. KG, CTS EVENTIM AG & Co. KGaA und deren offizielle Vorverkaufsstellen. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CTS EVENTIM AG & Co. KGaA.

Mit dem Kauf eines Tickets für die Veranstaltung „icotek rockt Open Air“ wird eine vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Ticketkäufer begründet. Mit Kauf und Bezahlung des Tickets erwirbt der Kunde einen Anspruch auf den Besuch der Veranstaltung „icotek rockt Open Air“. Der Kunde ist angehalten, Selbiges sorgsam aufzubewahren und bei Eintritt vorzuzeigen. Ein Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet.

(2) Widerrufs- und Rückgaberecht

Für Tickets gibt es kein Widerrufs- und Rückgaberecht! Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz gemäß § 312g BGB keine Anwendung. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.

(3) Zutrittsberechtigungen

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltung „icotek rockt Open Air“ nur in Begleitung von Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Besuch der Veranstaltung bis 24 Uhr erlaubt, später nur in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person.

(4) Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter.

In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Dem Besucher ist bewusst, dass bei der Veranstaltung, insbesondere vor der Bühne, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

(5) Absage der Veranstaltung

Wird die Veranstaltung „icotek rockt Open Air“ abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr. Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung „icotek rockt Open Air“ sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch oder nicht Zustandekommen der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, terroristischer Gefahr, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

(6) Bild und Tonaufnahmen

Mit Erwerb des Tickets stimmt der Kunde einer etwaigen Verwendung, Vervielfältigung und Verbreitung von Bild- und Tonaufnahmen seiner Person über analoge und digitale Datenträger sowie über Print-, Rundfunk- und Fernsehmedien einschließlich des Internets zu. Die kommerzielle Erstellung und Nutzung von Film, Foto- oder Tonaufnahmen ohne die Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

(7) Parken von Pkw

Parken auf eigene Gefahr auf genehmigten und als Parkplatz gekennzeichneten Flächen. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Den Anweisungen des Parkplatzpersonals ist Folge zu leisten.

II. HAUSORDNUNG VERANSTALTUNGSGELÄNDE

Mit Erwerb des Tickets erkennt der Kunde das Hausrecht des Veranstalters sowie die Hausordnung des Veranstalters an.

(1) icotek GmbH & Co. KG, als Veranstalter, steht auf dem Veranstaltungsgelände das alleinige Hausrecht zu.

(2) Das Hausrecht des Veranstalters wird vom beauftragten Sicherheitspersonal ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.

(3) Das Sicherheitspersonal kann bei Missachtung der Platzordnung und Zuwiderhandlung Hausverbote erteilen. Die Dauer des Hausverbotes erstreckt sich über die komplette Veranstaltungsdauer. Nach Ausspruch des Hausverbots verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes entfällt.

(4) Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Zur Kontrolle der Einhaltung des Mitführungsverbots von verbotenen Gegenständen ist das Sicherheitspersonal zu einer optischen und manuellen Überprüfung von Taschen, Kleidung und Körper berechtigt.

(5) Es ist nicht gestattet, Bereiche, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten.

(6) Folgende Gegenstände sind auf dem Veranstaltungsgelände verboten:

  • Eigene Speise und Getränke
  • Sitzmöglichkeiten jeglicher Art
  • Glasflaschen und -behälter
  • Dosen
  • Kühltaschen
  • Regenschirme
  • Sperrige Gegenstände
  • Pyrotechnische Gegenstände
  • Fackeln
  • Wunderkerzen
  • Waffen
  • Messer oder ähnliche gefährliche Gegenständ

(7) Das Recht, den Einlass oder den Verbleib im Veranstaltungsbereich aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Auftreten des Besuchers die Annahme rechtfertigt, dass er nachdrücklich gegen die Regeln der Nutzungsordnung verstößt oder sein Einlass oder sein Verbleib die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung gefährdet. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes oder Nutzungsgebühren besteht in diesen Fällen nicht.

(8) Bei Verlassen des abgeschlossenen Veranstaltungsbereichs verliert die Eintrittskarte grundsätzlich ihre Gültigkeit. Ausnahmsweise ist ein Wiedereintritt möglich, wenn für das Verlassen des Veranstaltungsgeländes ein wichtiger Grund vorgelegen hat. Es ist dann vor Verlassen des Veranstaltungsbereichs bei der Einlasskontrolle eine Wiedereintrittsberechtigung zu verlangen.

(9) Das Mitführen von Tieren im Festivalgelände ist nicht erlaubt. Ausnahme: Blindenhunde.

(10) Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten und sind zügig zu durchqueren.

Stand 03.01.2024

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